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Verhaltenskodex für Lieferanten

Einleitung

Der Verhaltenskodex für Lieferanten (Kodex) legt unsere Mindesterwartungen an Lieferanten fest, die FLUX and its affiliates (FLUX, wir, uns oder unser) mit Waren und Dienstleistungen beliefern.

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie alle geltenden Gesetze einhalten und die in diesem Kodex dargelegten Standards und Grundsätze in ihren geschäftlichen Tätigkeiten, ihrem operativen Geschäft sowie in ihrer eigenen Lieferkette erfüllen.

Dieser Kodex gilt für alle neuen und bestehenden Lieferanten. Lieferanten, die bei der Erbringung von Waren oder Dienstleistungen für uns Subunternehmer einsetzen, müssen sicherstellen, dass dieser Kodex an diese weitergegeben wird.

Die Einhaltung dieses Kodex ist für uns ein wesentlicher Faktor und wird als Bestandteil unseres Lieferanten‑Bewertungs‑, Auswahl‑ und Vertragsmanagementprozesses herangezogen. Wir behalten uns das Recht vor, Prüfungen und Bewertungen durchzuführen, um die Einhaltung dieses Kodex zu überprüfen.

 

Unternehmensintegrität

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie

  1. jederzeit ethisch und integer handeln;

  2. alle geltenden Gesetze einhalten, einschließlich solcher zur Verhinderung von Bestechung, Korruption, Betrug, Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Aktivitäten;

  3. Interessenkonflikte erkennen und uns gegenüber offenlegen; und

  4. in allen Geschäftsbeziehungen mit uns weder direkt noch indirekt Handelsaktivitäten mit sanktionierten Personen, Ländern oder Organisationen betreiben bzw. Waren oder Dienstleistungen aus solchen Quellen in ihre Lieferkette aufnehmen.

 

Gesundheit und Sicherheit

Sicherheit ist ein grundlegender Bestandteil unserer Geschäftstätigkeit. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie

  1. alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um die Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten sowie anderer Personen an oder in der Nähe des Arbeitsortes zu schützen;

  2. alle Beschäftigten dazu befähigen, „die Arbeit zu stoppen“, wenn ein Risiko für ihre eigene Gesundheit und Sicherheit oder die Gesundheit und Sicherheit anderer besteht;

  3. Beschäftigten tätigkeitsbezogene Schulungen anbieten und sicherstellen, dass sie die erforderliche Sicherheitsausrüstung und persönliche Schutzausrüstung während ihrer Tätigkeit verwenden;

  4. angemessene Notfall‑ und Reaktionspläne vorhalten;

  5. alle Vorkommnisse, unsicheren Handlungen oder Zustände an unseren Standorten unverzüglich an uns melden;

  6. Gesundheits‑ und Sicherheitsbedenken und Vorfälle untersuchen und zeitnah Korrekturmaßnahmen umsetzen, um eine Wiederholung zu verhindern und Erkenntnisse abzuleiten; und

  7. unsere Arbeitsschutz‑ und Sicherheitsvorgaben einhalten, wenn sie unsere Standorte aufsuchen.

 

Geistiges Eigentum, Datenschutz und Vertraulichkeit

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie

  1. Rechte an geistigem Eigentum respektieren und in einer Weise handeln, die diese Rechte schützt;

  2. alle einschlägigen Datenschutz‑, Datensicherheits‑ und Cybersicherheitsgesetze sowie entsprechende Vorschriften einhalten; und

  3. geeignete Vorkehrungen treffen, damit personenbezogene Daten, vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse sicher gespeichert, nur bei Bedarf offengelegt und ausschließlich zu zulässigen Zwecken verwendet werden.

 

Arbeits‑ und Menschenrechte

Wir sind der Auffassung, dass alle Beschäftigten Würde und Respekt verdienen. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie

  1. alle geltenden Gesetze und Vorschriften zu Löhnen, Leistungen, Kündigung, Altersvorsorge, Urlaubsansprüchen, Arbeitszeiten und Unfall‑/Arbeitsunfall‑versicherungen einhalten und angemessene Verfahren einrichten, um nachteilige Auswirkungen auf Menschenrechte (einschließlich Zwangsarbeit und anderer Formen moderner Sklaverei) in ihren Geschäftstätigkeiten und Lieferketten zu erkennen, zu verhindern, zu mindern und zu dokumentieren;

  2. Beschäftigten das Recht einräumen, sich im Rahmen der geltenden Gesetze frei zu organisieren, kollektiv zu verhandeln und sich vertreten zu lassen;

  3. keine Beschäftigten wegen Alters, Behinderung, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlechts, Familienstands, politischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Gewerkschaftszugehörigkeit oder eines anderen gesetzlich geschützten Merkmals bei Anstellung oder sonstigen Beschäftigungspraktiken diskriminieren; und

  4. ihren Beschäftigten Zugang zu einem Beschwerdemechanismus bieten, über den sie Bedenken im Hinblick auf nachteilige Auswirkungen auf Menschenrechte ohne Angst vor Repressalien, Einschüchterung oder Belästigung melden können.

 

Umweltverträglichkeit

Im Einklang mit unserem Anspruch, nachhaltig zu wirtschaften und unsere Umweltauswirkungen zu minimieren, erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie alle einschlägigen Umweltgesetze einhalten sowie gefährliche Luftemissionen, Abwässer und Abfälle, die aus ihren Tätigkeiten entstehen, überwachen und reduzieren.

Fragen und Anliegen

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die Einhaltung dieses Kodex überwachen und angemessene Maßnahmen ergreifen, um jede Verletzung (oder mögliche Verletzung) dieses Kodex zu beheben, abzustellen und künftig zu verhindern.

Wenn Sie eine Frage oder ein Anliegen haben oder einen Verstoß bzw. einen vermuteten Verstoß gegen diesen Kodex melden möchten, nutzen Sie bitte die Meldefunktion auf dieser Website. Sie können einen Hinweis anonym abgeben; die Angabe Ihrer Identität kann dem Unternehmen jedoch dabei helfen, Ihre Fragen oder Anliegen besser zu bearbeiten.

Revision: 4. November 2025

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